Beschwerdemanagement

HILFE & KONTAKT

Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden nicht nur die besten Produkte und Dienstleistungen bieten, sondern auch den besten Service. Solltest du einmal nicht zufrieden sein, steht dir unser Beschwerdemanagement zur Seite und ist darum bemüht, eine Lösung zu finden.  

Deine Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten:

Kontaktformular

Fülle einfach das Formular aus.

Postalisch unter:

BAWAG AG Niederlassung Deutschland
Beschwerdemanagement
Gasstraße 4c
22761 Hamburg

Wir benötigen folgende Informationen, damit deine Beschwerde korrekt registriert und bearbeitet werden kann:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

Um eine schnelle und vollständige Bearbeitung deiner Beschwerde sicherzustellen, bitten wir dich uns so viele Informationen wie möglich mitzuteilen:

  • Was ist wann zu welchem Produkt passiert?
  • Kannst du uns Unterlagen zur Verfügung stellen?
  • Welche Lösung erwartest du von uns?
  • Zudem bitten wir um einen sachlichen und freundlichen Umgang - das kannst du auch zu jederzeit von uns erwarten.

Wir arbeiten daran, für jede deiner Anfragen schnell und einfach Lösungen zu finden. Dies ist uns ein ernsthaftes Anliegen, dem wir uns zu 100% widmen.

Eingangsbestätigung:

Nach Eingang deiner Beschwerde erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit deiner Beschwerdenummer.

Bearbeitungsdauer:

Die Lösung kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern. In manchen Fällen sind zusätzliche Informationen einzuholen oder Experteneinschätzungen erforderlich.

  • Falls die Bearbeitung länger als 10 Arbeitstage dauert, informieren wir dich schriftlich.
  • Dauert es länger als 25 Arbeitstage, erhältst du einen schriftlichen Zwischenstand zur aktuellen Bearbeitung.
  • Spätestens nach 35 Arbeitstagen soll deine Beschwerde abgeschlossen sein.
  • Wenn die Beschwerde nicht nach allgemeinen Anstandsregeln vorgebracht werden kann.
  • Wenn du die anlassgebende Person nicht nennen willst, ist es uns unmöglich, den Sachverhalt korrekt zu prüfen.
  • Wenn die Beschwerde mit geschützten Interessen Dritter im Sinne des Bankgeheimnisses nicht vereinbar ist.
  • Beschwerden hinsichtlich geschäftspolitischer Entscheidungen – beispielsweise zu Konditionen oder Entgelten – können wir registrieren. Allerdings ist es uns nicht möglich, Nachlässe zu gewähren.
  • Sollte bereits ein Gerichts- oder Schlichtungsverfahren anhängig sein, können wir als Beschwerdemanagement nicht mehr für dich tätig werden.
  • Solltest du eine Strafanzeige wegen des Beschwerdegegenstandes erstattet haben, bitten wir dich, weitere Schritte direkt über den Rechtsweg abzuklären.