FTI Touristik GmbH Insolvenz

Hinweise zur Reisebuchung mit deiner Barclays Kreditkarte

Du hast bei der FTI Touristik GmbH oder einem insolventen Tochterunternehmen eine Pauschalreise oder Einzelleistung gebucht, diese mit deiner Barclays Kreditkarte bezahlt und die Leistung wird nun aufgrund der Insolvenz nicht erbracht? Dann findest du hier die für deine Situation relevanten Informationen. Lies sie dir bitte aufmerksam durch und folge den beschriebenen Schritten.

Was ist eine Pauschalreise? Eine Pauschalreise umfasst mindestens zwei Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise/denselben Urlaub, z. B. eine Beförderung, Unterkunft, Autovermietung oder unter bestimmten Bedingungen auch andere touristische Dienstleistungen.

Wenn du eine Pauschalreise beim Reiseanbieter FTI Touristik GmbH oder bei einem insolventen Tochterunternehmen gebucht hast, greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Gebuchte Pauschalreisen sind dort abgesichert. Der DRSF wird geleistete Zahlungen erstatten, sollte die Reise nicht durchgeführt werden. Alle Informationen dazu sowie Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen zu deinen Erstattungsansprüchen findest du auf der DRSF-Website.

Unser Tipp: Schau dir die Informationen auf der DRSF-Informationsseite zur FTI-Insolvenz  und der Informationsseite der FTI Touristik GmbH an. Bitte nimm dir die Zeit und informiere dich über die aktuell geltenden Anforderungen für deine Situation. Sollten dann noch Fragen offenbleiben, wende dich bitte an den DRSF oder an die FTI Touristik GmbH. Kontaktmöglichkeiten findest du auf den jeweiligen Webseiten.

Bitte beachte: Barclays kann dir keine Auskunft zu den Erstattungsansprüchen deiner gebuchten Pauschalreise geben.

Eine anteilige Umsatzreklamation deiner Buchung ist möglich, wenn der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) die Kosten deiner Pauschalreise nicht zu 100 % erstatten sollte. Reiche in diesem Fall bitte eine Umsatzreklamation für den noch ausstehenden Differenzbetrag ein. Hierfür benötigen wir zwingend folgende schriftliche Nachweise. Sind die Nachweise unvollständig, ist eine Bearbeitung deiner Umsatzreklamation nicht möglich. Bitte reiche diese Nachweise ein:

  • die Bestätigung der anteiligen Kostenübernahme des Deutschen Reisesicherungsfonds (wenn die Kostenerstattung zu 100 % übernommen wird, ist eine Umsatzreklamation nicht möglich)
  • das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Reklamationsformular (Reklamationsgrund 8). Dieses findest du unter barclays.de/reklamation 
  • deine Buchungsbestätigung inklusive Reiseplan und Flugnummer(n)*
  • schriftliche Klärungsversuche mit deinem Reiseveranstalter*

Reiche alle Unterlagen bitte zusammen ein, um Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden. Schreibe uns hierfür bitte eine Postfach-Nachricht in der Barclays Privatkunden App oder in deinem Online-Banking . Wähle hier die Kreditkarte aus, mit der du die Pauschalreise bezahlt hast, als Thema „Umsatz, Reklamation & Betrug“ und als Detail „Reklamation: FTI-Insolvenz“. Erläutere kurz dein Anliegen und lade alle oben aufgeführten Unterlagen hoch. Sollten es mehr als drei Dokumente sein, schreibe uns bitte eine weitere Postfach-Nachricht, um die verbleibenden Dokumente hochzuladen. Das Maximum pro Postfach-Nachricht beträgt drei Anhänge, deren Größe zusammen nicht 5 MB überschreiten darf.

*Hinweis: Solltest du bei Drittanbietern, wie zum Beispiel OPODO, Booking.com, Airbnb, fluege.de etc., gebucht haben, ist eine Umsatzreklamation anhand der Stornierungsbestätigungen dieser Buchungsplattformen nicht möglich (ausschließlich die Stornierungsbestätigungen von Check24 werden akzeptiert). Als Buchungsplattformen von Reisen, Flügen und Hotels erbringen diese Unternehmen nicht die bezahlte Leistung. Wende dich daher bitte direkt an z. B. deinen Reiseveranstalter, dein Hotel oder deine Fluggesellschaft.
 

Einzelleistungen (z. B. Hotel-, Flug- oder Transferbuchungen), fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Daher sind hier Umsatzreklamationen möglich. Falls du eine Einzelleistung bei der FTI Touristik GmbH oder einem insolventen Tochterunternehmen mit deiner Barclays Kreditkarte gebucht hast, prüfen wir für dich gern eine Rückbelastung.

Reiche dafür bitte eine Umsatzreklamation für die nicht erstattete Einzelleistung ein. Hierfür benötigen wir zwingend folgende schriftliche Nachweise. Sind die Nachweise unvollständig, ist eine Bearbeitung deiner Umsatzreklamation nicht möglich. Bitte reiche diese Nachweise ein:

  • das vollständig ausgefüllte, unterschriebene Reklamationsformular (Reklamationsgrund 8). Dieses findest du unter barclays.de/reklamation 
  • deine Buchungsbestätigung der Einzelleistung
  • schriftlichen Klärungsversuch mit deinem Vertragsunternehmen*

Reiche alle Unterlagen bitte zusammen ein, um Verzögerungen im Bearbeitungsprozess zu vermeiden. Schreibe uns hierfür bitte eine Postfach-Nachricht in der Barclays Privatkunden App oder in deinem Online-Banking . Wähle hier die Kreditkarte aus, mit der du die Pauschalreise bezahlt hast, als Thema „Umsatz, Reklamation & Betrug“ und als Detail „Reklamation: FTI-Insolvenz“. Erläutere kurz dein Anliegen und lade alle oben aufgeführten Unterlagen hoch. Sollten es mehr als drei Dokumente sein, schreibe uns bitte eine weitere Postfach-Nachricht, um die verbleibenden Dokumente hochzuladen. Das Maximum pro Postfach-Nachricht beträgt drei Anhänge, deren Größe zusammen nicht 5 MB überschreiten darf.

*Hinweis: Solltest du bei Drittanbietern, wie zum Beispiel OPODO, Booking.com, Airbnb, fluege.de etc., gebucht haben, ist eine Umsatzreklamation anhand der Stornierungsbestätigungen dieser Buchungsplattformen nicht möglich (ausschließlich Stornierungsbestätigungen von Check24 werden akzeptiert). Als Buchungsplattformen von Reisen, Flügen und Hotels erbringen diese Unternehmen nicht die bezahlte Leistung. Wende dich daher bitte direkt an dein Vertragsunternehmen, z. B. deinen Reiseveranstalter, dein Hotel oder deine Fluggesellschaft.
 


Wann eine Umsatzreklamation bei Einzelleistungen nicht möglich ist:

  • Wenn du nicht alle erforderlichen Nachweise fristgerecht eingereicht hast
  • Wenn du selbst die Einzelleistung storniert hast

Bei einer Insolvenz gibt es unterschiedliche Fristen zur Geltendmachung des Reklamationsrechts durch Barclays. Beachte bitte, dass du innerhalb der Frist alle notwendigen Nachweise eingereicht haben musst. Eine Auflistung aller Nachweise findest du hier auf dieser Seite in den Informationen zur Einzelleistung und zur anteiligen Umsatzreklamation von Pauschalreisen.

Übersicht der Fristen:
 

  • Bei einer Pauschalreise hast du bei VISA und Mastercard jeweils 60 Kalendertage Zeit. Die Frist startet mit dem Ausstellungsdatum des Versicherungsscheins vom Deutschen Reiseversicherungsfond (DRSF).
  • Bei einer Einzelleistung hast du bei VISA 540 Kalendertage Zeit und bei Mastercard 365 Kalendertage. Die Frist startet ab dem Tag, an dem die Insolvenz gemeldet wurde, in dem Fall ist dies der 03.06.2024. Entsprechend endet die Frist bei VISA am 25.11.2025 und bei Mastercard am 03.06.2025.

Falls du die Buchung selbst storniert hast aufgrund der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)  genannten Fälle, können wir keine Rückbelastung prüfen. In diesem Fall musst du dich bitte an deine Reiserücktrittsversicherung wenden, falls vorhanden.

Solltest du keine Reiserücktrittsversicherung haben und deine Buchung selbst storniert haben, folge bitte den oben beschriebenen Schritten für Buchungen von Pauschalreisen und Einzelleistungen.