HILFE & KONTAKT

Reklamation leicht gemacht

Ein Formular für alle Fälle

Nicht immer geht alles glatt im Leben. Hin und wieder buchen Händler oder Hotels doppelt ab. Und manchmal hat man schon längst bezahlt, aber die Ware kam nie an.

Meist handelt es sich dabei um ein Versehen, das du mit einem Anruf bei deinem Vertragsunternehmen selbst klären kannst. Mehr noch: Eine persönliche Klärung führt oft schneller zum Ziel, als andere Schritte einzuleiten. Wenn du damit jedoch keinen Erfolg hattest, sind wir selbstverständlich für dich da.

Reklamationsformular

ausdrucken - ausfüllen - unterschreiben - absenden

Informationen zu den Voraussetzungen und den notwendigen Nachweisen für eine Umsatzreklamation findest du auf barclays.de/fti. Bevor du deine Umsatzreklamation für eine nicht erbrachte Leistung aufgrund der Insolvenz der FTI Touristik GmbH einreichst, informiere dich bitte zuvor über die Nachweise, die wir von dir benötigen. Sind die Nachweise unvollständig, ist eine Bearbeitung deiner Umsatzreklamation nicht möglich.

Mögliche Reklamationsfälle – wir sind für dich da

Sofern du eine Einigung nicht selbst erzielen konntest, teil uns deinen Reklamationsfall mit. Wir versuchen, in deinem Namen eine Klärung herbeizuführen.

  • Geld am Geldautomaten nicht oder unvollständig erhalten

  • Betrag wurde doppelt oder mehrfach belastet

  • Erneute Belastung/Abo (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) trotz Kündigung1

  • Erneute Belastung, obwohl der Betrag bereits anders beglichen wurde

  • Betrag wurde erhöht belastet

  • Zahlung erfolgt, aber Ware/Dienstleistung nicht erhalten

Fülle dazu das Reklamationsformular aus und unterschreibe es. Füge die Rechnung und den Schriftverkehr deiner bisherigen Klärungsbemühungen bei und sende das Ganze am besten über dein Postfach im Barclays Online-Banking oder per Mail an umsatzreklamation@barclays.de zu uns. Weitere Informationen für einzureichende Dokumente kannst du dem Reklamationsformular entnehmen.

Nachträgliche Belastung

Manche Vertragspartner (Fahrzeugvermietungen/Hotels/Kreuzfahrtveranstalter) sind nach Abreise/Rückgabe auf Grundlage der mit dir getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen) berechtigt, ohne deine gesonderte Erlaubnis zusätzlich entstandene Kosten nachträglich zu belasten, da du vertraglich eine Vorab-Autorisierung erteilt hast. Eine Klärung kann in diesen Fällen nur zwischen dir und dem Vertragspartner stattfinden.

Hinweise

1 Dein Abo musst du eigenständig kündigen.